§57a Pickerl Überprüfung

Pickerl-Überprüfung nach § 57a im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag

KFZ Technik Robert Schwarzl

In unserer Werkstatt können Sie die jährlich fällige §-57a-Überprüfung durchführen lassen. Die gesetzlich vorgeschriebene, periodische Begutachtung führen wir für folgende Fahrzeuge durch:

  • PKWs und Nutzfahrzeuge bis 3,5t höchstzulässiges Gesamtgewicht

  • Wohnwagen und Doppelachsanhänger ohne Breitenbegrenzung

  • Anhänger gebremst und ungebremst (O1 und O2)

  • Motorräder

  • Mopeds

Fürs Pickerl in die KFZ-Werkstatt Schwarzl im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag

Für die §-57a-Überprüfung bitten wir um eine telefonische Terminvereinbarung unter +43 3861 23389 oder via E-Mail. Wir sind bemüht, die Begutachtung noch am selben Tag zu erledigen.

§-57a-Überprüfung bei KFZ-Technik Schwarzl in Aflenz durchführen lassen

Bei der §-57a-Überprüfung gibt es folgende Toleranzfristen zu beachten: Die Begutachtung darf schon einen Monat vor Ablauf des auf der Plakette eingestanzten Termins durchgeführt werden. Sie muss allerdings spätestens vier Monate nach Ablauf des Termins gemacht werden. Bei Überschreitung der Frist übernimmt die Versicherung bei Unfällen keine Haftung.

Für Nutzfahrzeuge bis 3,5t (N1)

Bei der §-57a-Überprüfung darf kein Monat überschritten werden, aber die Überprüfung 3 Monate vor Fristende ist möglich.

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